Ablauf und Kosten (-Übernahme)

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres angewandt werden. Damit Kinder und Jugendliche die bestmögliche Unterstützung erhalten, verläuft unsere Therapie in mehreren Schritten: Zur Erstvorstellung findet ein sogenanntes Clearing-Gespräch statt. Im Anschluss gibt es Sprechstunden, gefolgt von der Probatorik und den diagnostischen Phasen. Zeigt sich eine Indikation, beantragen wir gemeinsam die Therapie bei der Krankenkasse, damit der nächste Schritt in die Behandlung starten kann.

Abhängig vom Alter und der vorliegenden Problematik, werden Eltern und andere Bezugspersonen regelmäßig in die Behandlung integriert. In den ersten 7 – 10 Sitzungen (Sprechstunde, Probesitzungen, Diagnostikphase) werden die Gründe besprochen, aus denen sich die Kinder, Jugendlichen oder Familien gemeldet haben. Wir sprechen über die Themen, die wichtig sind, und setzen – falls notwendig – Tests und Fragebögen ein. Zentral für den Therapieerfolg ist der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung. Gemeinsam entscheiden Kinder, Jugendliche und die Eltern mit der Therapeutin oder dem Therapeuten nach der Probephase, ob eine Therapie begonnen wird. Im Anschluss wird die Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt. Liegt eine Indikation vor, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, und meistens auch die privaten Krankenversicherungen, die Kosten für die Psychotherapie.

Die Praxis wird auf Grundlage einer Terminpraxis geführt.

Unsere telefonischen Sprechzeiten

Unsere telefonischen Sprechzeiten können sich ändern – die aktuellen Zeiten erfahren Sie auf unserem Anrufbeantworter. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Sie können auch gerne über unser Kontaktformular eine E-Mail schreiben. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen zurück. Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin – dieser Zeitslot wurde ausschließlich für Sie reserviert.

Wir arbeiten als Praxisgemeinschaft, welche mehrere Einzelpraxen unter einem Dach verbindet.

In unserer Praxis arbeitet auch „Casper“, ein freundlicher Kleinpudel, der sich meist frei in der Praxis bewegt. Sollten Sie oder Ihr Kind Angst vor Hunden haben, sprechen Sie uns gerne an.

Anmeldung

Kontaktaufnahme und Warteliste

Unsere Praxen arbeiten alle mit einer Warteliste. Sie können sich bei uns telefonisch während unserer Sprechzeiten melden, oder über das Kontaktformular eine E-Mail an uns schreiben. Im Anschluss wird mit Ihnen gemeinsam telefonisch ein Anmeldebogen ausgefüllt. Im Anschluss nehmen wir Ihr Kind oder den/ die Jugendliche/n auf die Warteliste auf.

 

Clearinggespräch

Zu Beginn findet ein sogenannter Clearing-Termin statt, in de wir gemeinsam prüfen, welche Unterstützung hilfreich ist. Sobald ein Platz für ein Clearinggespräch in einer unserer Praxen frei ist, melden wir uns bei Ihnen telefonisch oder per E-Mail. Im Clearinggespräch wird die aktuelle Symptomatik der Patientin/ des Patienten aufgenommen und eine Empfehlung (Therapie, Erziehungsberatung, etc.) mit Ihnen besprochen. Empfehlen wir eine Psychotherapie von unserer Seite, wird die Patientin/ der Patient auf unsere Warteliste für einen Therapieplatz gesetzt.

 

Kennenlernen/ Diagnostik und Therapie

Sobald ein Therapieplatz bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten frei ist, werden Sie telefonisch / per E-Mail kontaktiert. Es werden zwischen 7-10 Stunden (Sprechstunde und Probatorik) durchgeführt. Hier können Sie und ihr Kind / Jugendlichen sowie die Therapeutin oder der Therapeut entscheiden, ob eine Verhaltenstherapie durchgeführt wird. Im Anschluss wird mit Ihnen gemeinsam ein Antrag auf Therapie (Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie) an die Krankenkasse gestellt.

 

Wichtiger Hinweis: Neue Therapieplätze beginnen in der Regel vormittags, und im Laufe der Zeit können die weiteren Termine später folgen.

Kontaktformular

Kosten (-übernahme)

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in jedem Fall die Kosten für das Erstgespräch, die Kennenlern- und Diagnostiksitzungen und das Auswertungsgespräch. Eine Überweisung wird nicht benötigt, es muss nur die Krankenkassenkarte des Kindes mitgebracht werden. Die Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung bei den Krankenkassen beantragen wir gemeinsam.

Privatversicherte / Beihilfe

Die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten in der Regel auch die Kosten für das Erstgespräch, die Kennenlern- und Diagnostiksitzungen und das Auswertungsgespräch. Ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) Quartalsweise in Rechnung gestellt. Bitte nehmen Sie vor dem Erstgespräch Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und erfragen, in welchem Umfang Ihnen die Sprechsteunde, die probatorischen Termine sowie die Psychotherapiesitzungen erstattet werden.

Selbstzahler

Wenn die Therapiekosten nicht über eine Versicherung abgerechnet, sondern selbst gezahlt werden, richtet sich das Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).